Novelle zum Sprengmittelgesetz 2012 – Anpassung der Kennzeichnungspflicht
Ministerialentwurf vom 08.05.2012Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Sprengmittelgesetz 2010, um EU‑Richtlinien zu entsprechen: Es erweitert Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht und regelt, wann Hersteller, Händler und Behörden Kennzeichnungen anbringen müssen.Bundesministerium für Inneres5/9/2012XXIV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Bestimmte Sprengmittel – darunter Pulverzündschnüre, unverpackte Sprengmittel in Mischladegeräten und solche, die vor Ort hergestellt werden – sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.
- Hersteller, Verarbeiter, Einführer und alle, die Sprengmittel nach Österreich bringen, müssen auf ihren Produkten eine eindeutige Kennzeichnung anbringen.
- Händler sind verpflichtet, eine Kennzeichnung anzubringen, wenn sie Sprengmittel vor der Weitergabe umverpacken.
- Der Bundesminister für Inneres legt per Verordnung die genaue Art der Kennzeichnung fest und vergibt die Produktionsstätten‑Ziffern.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Sprengmittelgesetz-Novelle 2012
einfache Mehrheit XXIV 05.12.2012
Gesetz
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