Zusammenfassung
Das Bundesgesetz setzt die EU‑Amtshilferichtlinie um und regelt den grenzüberschreitenden Austausch von Steuerinformationen, automatischen und spontanen Datenaustausch sowie die Zusammenarbeit von Behörden.Bundesministerium für Finanzen6/22/2012XXIV
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Das Gesetz definiert den Anwendungsbereich für alle Steuerarten, ausgenommen Umsatzsteuer, Zölle und Sozialversicherungsbeiträge.
- Auf Ersuchen anderer Mitgliedstaaten müssen die zuständigen Behörden sämtliche relevanten Informationen bereitstellen, sofern sie im Besitz sind.
- Fristen: Informationen müssen innerhalb von zwei bis sechs Monaten übermittelt werden; bei sofortiger Verfügbarkeit gilt die kürzere Frist.
- Ab dem 1. Januar 2015 startet der automatische Informationsaustausch zu definierten Einkunfts‑ und Vermögensarten.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Abgabenänderungsgesetz 2012
einfache Mehrheit XXIV 13.11.2012
Gesetz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.