Einführung einer pauschalen Schul‑/Lehrlingsfahrtbeihilfe mit Eigenanteil
Ministerialentwurf vom 25.07.2012Zusammenfassung
Der Entwurf ergänzt das Familienlastenausgleichsgesetz um eine Schulfahrt‑ und Fahrtenbeihilfe, bei der ein Eigenanteil von 19,60 € gilt, und führt eine Pauschalabgeltung ein, die der Bund an Verkehrsverbünde zahlt.Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend7/26/2012XXIV
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
- Eine neue Schulfahrtbeihilfe wird eingeführt, die den Eigenanteil von 19,60 € berücksichtigt und monatlich ausgezahlt wird; bei kurzen Restwegen (über 2 km) wird die Hilfe um bis zu 5 € pro Monat aufgestockt.
- Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend darf Verträge mit Verkehrsverbundorganisationen schließen, damit der Bund jährlich eine Pauschalabgeltung (abzüglich des Eigenanteils) an diese zahlt.
- Für Lehrlinge wird ein ähnliches Modell wie für Schüler eingeführt: eine Fahrtenbeihilfe, die den Eigenanteil von 19,60 € berücksichtigt und bei Restwegen über 2 km monatlich um bis zu 5 € erhöht wird.
- Die Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge gilt maximal 11 Monate im Jahr und wird ebenfalls um 5 € pro Monat erhöht, wenn die Reststrecke zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte über 2 km, aber bis zu 10 km beträgt.
Stimmungsbarometer. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?
Grafik wird nach Eingabe freigeschalten. Die Ergebnisse werden anonym gespeichert.
Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.