Erweiterung und Modernisierung des Arbeitnehmerschutzes (ASchG & ArbIG)
Ministerialentwurf vom 15.08.2012Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und das Arbeitsinspektionsgesetz: er führt gender‑neutrale Formulierungen ein, erweitert den Gefahrenbegriff um psychische Belastungen, definiert Gesundheit neu und schafft neue Pflichten für Sicherheits‑ und Gesundheits‑vertrauenspersonen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz8/16/2012XXIV
Gewerbeaufsicht
Schwerpunkte
- Der Gesetzestext definiert Gesundheit als physische und psychische Gesundheit und erweitert den Begriff "Gefahren" um arbeitsbedingte psychische Belastungen.
- In § 4 wird die Arbeitsplatzevaluierung als Klammerausdruck eingeführt und die Grundsätze der Gefahrenverhütung (§ 7) werden explizit als anzuwendende Prinzipien genannt.
- Der Begriff "Sicherheitsvertrauenspersonen" wird eingeführt; sie sind Arbeitnehmervertreter/innen mit spezieller Funktion für Sicherheit und Gesundheitsschutz.
- Bei Überschreitung des MAK‑Wertes ist der Arbeitgeber verpflichtet, geeigneten Atemschutz zu verwenden und Erholungszeiten festzulegen.
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