Zusammenfassung
Die Novelle passt das österreichische Tiermaterialiengesetz an die EU‑Verordnungen 1069/2009 und 142/2011 an, führt ein Registrierungs‑/Zulassungssystem für Betriebe ein und stärkt Aufzeichnungspflichten sowie Kontrollen.Bundesministerium für Gesundheit8/17/2012XXIV
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
- Betriebe, die mit tierischen Nebenprodukten arbeiten, müssen sich bei der Bezirksverwaltungsbehörde registrieren oder zulassen lassen, je nach Art ihrer Tätigkeit.
- Alle Betriebe müssen Aufzeichnungen über Ein- und Ausgänge sowie interne Kontrollen führen und diese mindestens zwei Jahre aufbewahren.
- Die Bezirksverwaltungsbehörde führt regelmäßige Kontrollen durch; bei Mängeln können Betriebsverbote oder Entzug der Zulassung folgen.
- Mängel müssen innerhalb von sechs Monaten behoben werden, sonst wird die Zulassung entzogen oder das Unternehmen gelöscht.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.