Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das österreichische Zahlungsdienstegesetz, um die EU‑Verordnung 260/2012 (SEPA) wirksam zu machen. Er richtet die FIN‑NET‑Schlichtungsstelle ein, überträgt Durchsetzungsbefugnisse an die FMA und legt Geldbußen für Verstöße fest.Bundesministerium für Finanzen9/7/2012XXIV
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Die außergerichtliche FIN‑NET‑Schlichtungsstelle wird als die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft definiert.
- Die Begriffsbestimmungen aus EU‑Verordnungen und anderen EU‑Richtlinien gelten ergänzend zum nationalen Recht.
- Zahlungsinstitute müssen Änderungen bestimmter Angaben mindestens einen Monat vor deren Umsetzung schriftlich der FMA melden.
- Die FMA erhält die Zuständigkeit für die Verhängung von Verwaltungsstrafen bei Verstößen gegen das ZaDiG und die EU‑Verordnungen.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.