Grundbuchsgebühren‑Novelle 2013 – einheitliche Bemessungsgrundlage und neue Zahlungsoptionen
Ministerialentwurf vom 16.09.2012Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Gerichts‑ und Grundbuchgebührensystem: Gebühren werden künftig nach dem Verkehrswert bemessen, mit Ausnahmen für enge Familien‑ und Betriebsübertragungen; Zahlungsmodalitäten werden modernisiert.Bundesministerium für Justiz9/17/2012XXIV
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Die Eintragungsgebühr wird künftig nach dem Verkehrswert des Rechts bemessen, nicht mehr nach dem Einheitswert.
- Für enge familiäre oder betriebliche Übertragungen wird die Bemessungsgrundlage auf maximal 30 % des Verkehrswerts begrenzt (dreifacher Einheitswert).
- Bei verspäteter Zahlung wird ein pauschaler Mehrbetrag von 20 € erhoben; bei erfolgreichem Abbuchungs‑Einzug reduziert sich die Gebühr um weitere 20 €.
- Gebühren können per Bank‑/Kreditkarte, Überweisung, Bareinzahlung oder automatischer Abbuchung bezahlt werden.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Grundbuchsgebührennovelle (GGN)
einfache Mehrheit XXIV 05.12.2012
Gesetz
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