<!--[0-->Umsetzung der EU‑Richtlinie 2008/90/EG im Pflanzgutgesetz<!--]-->
Umsetzung der EU‑Richtlinie 2008/90/EG im Pflanzgutgesetz
Ministerialentwurf vom 22.03.2009

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Pflanzgutgesetz an die EU‑Richtlinie 2008/90/EG an, definiert neue Materialklassen und ersetzt die Zulassung von Versorgern durch ein Registrierungsverfahren.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/23/2009XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Der Entwurf definiert den Begriff „Klon“ als die genetisch einheitliche vegetative Nachkommenschaft einer einzigen Pflanze.
  • Vier neue Materialklassen (Vorstufenmaterial, Basismaterial, zertifiziertes Material und CAC‑Material) werden eingeführt und mit konkreten Qualitätsanforderungen versehen.
  • Das bisherige Zulassungsverfahren für Versorger wird durch ein Registrierungssystem ersetzt; Labors bleiben zulassungspflichtig, jedoch mit klar definierten Qualitätsstandards.
  • Bei Probenahmen muss das Kontrollorgan eine Niederschrift anfertigen; die Methodik der Diagnostik wird durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit in einer Verordnung festgelegt.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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