Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Pflanzgutgesetz an die EU‑Richtlinie 2008/90/EG an, definiert neue Materialklassen und ersetzt die Zulassung von Versorgern durch ein Registrierungsverfahren.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/23/2009XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Der Entwurf definiert den Begriff „Klon“ als die genetisch einheitliche vegetative Nachkommenschaft einer einzigen Pflanze.
- Vier neue Materialklassen (Vorstufenmaterial, Basismaterial, zertifiziertes Material und CAC‑Material) werden eingeführt und mit konkreten Qualitätsanforderungen versehen.
- Das bisherige Zulassungsverfahren für Versorger wird durch ein Registrierungssystem ersetzt; Labors bleiben zulassungspflichtig, jedoch mit klar definierten Qualitätsstandards.
- Bei Probenahmen muss das Kontrollorgan eine Niederschrift anfertigen; die Methodik der Diagnostik wird durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit in einer Verordnung festgelegt.
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.