Erweiterung des Luftfahrtgesetzes – Drohnen, Modellflug & neue Luftraumbeschränkungen
Ministerialentwurf vom 26.12.2012Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Luftfahrtgesetz um Regelungen für Flugmodelle, Drohnen und unbemannte Luftfahrzeuge sowie um neue Bewilligungs‑, Sicherheits‑ und Kennzeichnungspflichten.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/27/2012XXIV
Luftverkehr
Schwerpunkte
- Der Anwendungsbereich des Luftraums wird auf Luftfahrzeuge, Luftfahrtgeräte, Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge ausgeweitet.
- Neue Luftraumbeschränkungen (Verbots‑, Beschränkungs‑ und Gefahrengebiete) werden eingeführt; der Bundesminister kann per Verordnung festlegen, wo und unter welchen Bedingungen sie gelten.
- Für kurze Übungs‑ und Erprobungsbereiche (max. 6 Monate) kann eine vereinfachte Kundmachung ausreichen, anstatt einer förmlichen Bewilligung.
- Ein‑ und Ausflüge in bzw. aus Nicht‑EU‑Staaten müssen über bestimmte Flughäfen oder Flugfelder erfolgen; der Bundesminister kann weitere Flugfelder per Verordnung zulassen.
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