Zusammenfassung
Der Entwurf fasst die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Sozialentschädigungsrechts im Bundes‑Verfassungsgesetz zusammen und hebt entsprechende Bestimmungen in anderen Gesetzen auf.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/27/2012XXIV
Verfassung
Schwerpunkte
- Ein neuer Tatbestand „Sozialentschädigungsrecht“ wird in das Bundes‑Verfassungsgesetz eingefügt.
- Die bisherige Formulierung „Fürsorge für Kriegsteilnehmer und deren Hinterbliebene“ wird aus Z 15 gestrichen.
- Der alte Tatbestand wird durch den neuen „Sozialentschädigungsrecht“ ersetzt.
- Die entsprechende Bestimmung im Opferfürsorgegesetz wird aufgehoben, weil sie jetzt im B‑V‑G geregelt ist.
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