Zusammenfassung
Der Entwurf führt ein risikoaverses Finanzgebarungssystem für Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger ein. Er erweitert die Befugnisse der ÖBFA und legt neue Transparenz‑ sowie Reporting‑Pflichten fest.Bundesministerium für Finanzen1/14/2013XXIV
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Einführung von einheitlichen, risikoaversen Finanzgebarungsvorschriften für Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
- Die ÖBFA darf Kreditoperationen, Währungstauschverträge, Veranlagungen und Risikomanagementleistungen für Länder und Sozialversicherungsträger erbringen, wenn sie die festgelegten Reporting‑ und Transparenzpflichten einhält.
- Mindeststandards umfassen ein Vier‑Augen‑Prinzip, eine strategische Jahresplanung und klare Vorgaben zu Kredit‑, Markt‑, Liquiditäts‑ und anderen Risiken.
- Jedes Land bzw. jeder Rechtsträger muss jährlich bis zum 31. Jänner eine detaillierte Überleitungstabelle über Maastrichtsaldo und Finanzierungsbedarf einreichen.
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Stark dagegen Stark dafür
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