Zusammenfassung
Dieses Gesetz modernisiert das österreichische Wehrrecht, führt neue Dienstformen wie den Einsatzpräsenzdienst ein und stärkt die Rechtsstaatlichkeit durch die Verlagerung von Disziplinarverfahren vor das Bundesverwaltungsgericht.Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport1/31/2013XXIV
Verteidigung
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2014
- Einführung neuer Dienstformen wie Einsatz- und Aufschubpräsenzdienst zur Steigerung der Verteidigungsbereitschaft.
- Die Heranziehung von Wehrpflichtigen zum Einsatzpräsenzdienst ist auf eine Gesamtzahl von bis zu 5.000 Personen begrenzt.
- Militärische Organe erhalten erweiterte Befugnisse zur Videoüberwachung zum Zwecke des militärischen Eigenschutzes.
- Militärische Dienststellen dürfen Auskünfte über IP-Adressen und Teilnehmerdaten von Telekommunikationsanbietern verlangen.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Anpassung der Militärgesetzgebung an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit
einfache Mehrheit XXIV 03.07.2013
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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