Zusammenfassung
Das Gesetz erlaubt der OeNB, bis zu 6,13 Mrd. € an den IWF zu verleihen. Der Kredit kostet den Bundeshaushalt jährlich etwa 42 Mio. € wegen des niedrigen SZR‑Zinses. Die Maßnahme ist EU‑konform und wird von der Finanzministerin umgesetzt.Bundesministerium für Finanzen2/1/2013XXIV
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Die OeNB darf bis zu 6,13 Mrd. € an den IWF verleihen.
- Die Vollziehung des Gesetzes liegt bei der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Finanzen.
- Der Kredit ist auf maximal zwölf Jahre begrenzt; Ziehungen können in drei‑monatigen Intervallen erfolgen.
- Bei Nutzung des Kredits erhalten die OeNB nur den SZR‑Zins (0,06 %), was zu einem jährlichen Einnahmeverlust von ca. 42 Mio. € führt.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Kreditvergabe an den Internationalen Währungsfonds
einfache Mehrheit XXIV 23.05.2013
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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