Novelle des Bankwesengesetzes zur Umsetzung der EU‑Einlagensicherungsrichtlinie
Ministerialentwurf vom 15.04.2009Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Bankwesengesetz an die EU‑Einlagensicherungsrichtlinie an: Auszahlungsfristen werden verkürzt, Deckungsgrenzen für juristische Personen auf 100 000 € erhöht und Informations‑ sowie Testpflichten für Banken eingeführt.Bundesministerium für Finanzen4/16/2009XXIV
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Eine behördliche Zahlungseinstellung muss spätestens fünf Arbeitstage nach Feststellung durch die FMA erfolgen, wenn ein Institut fällige Rückzahlungen nicht leistet.
- Die Auszahlungsfrist für gesicherte Einlagen wird von drei Monaten auf 20 Arbeitstage verkürzt; in Ausnahmefällen kann sie bis zu 30 Arbeitstage betragen, wenn die FMA zustimmt.
- Erträge aus Wertpapiergeschäften (z. B. Zinsen, Dividenden) werden in die Einlagensicherung einbezogen, sofern sie nicht bereits auf einem verzinsten Konto gutgeschrieben sind.
- Für juristische Personen wird die maximale Entschädigung auf 50 000 € pro Einleger begrenzt; bei Wertpapierdiensten gilt ein Höchstbetrag von 90 % der Forderung.
Stimmungsbarometer. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?
Grafik wird nach Eingabe freigeschalten. Die Ergebnisse werden anonym gespeichert.
Stark dagegen Stark dafür
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.