Wasserrechtsnovelle 2013 – Stärkere Grundwasser‑ und Umweltkontrollen
Ministerialentwurf vom 05.03.2013Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Wasserrechtsgesetz: Er führt neue Berichtspflichten und Sanierungsmaßnahmen für Industrieanlagen, schafft die Möglichkeit einer Amtsbeschwerde und legt neue Fristen fest.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/6/2013XXIV
Wasserbewirtschaftung
Schwerpunkte
- Die Benutzung von Gewässern zur Holztrift bedarf einer Bewilligung nach den Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes.
- Es wird die Möglichkeit eingeführt, eine Amtsbeschwerde nach § 12a Abs. 3 zu erheben, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden.
- Bei endgültiger Einstellung von Anlagen, die unter die EU‑Industrieemissionsrichtlinie fallen, muss der Betreiber den Grundwasserzustand neu bewerten und, falls nötig, Sanierungsmaßnahmen durchführen.
- Bewilligungen können zeitlich befristet erteilt werden; die Absätze 1‑4 gelten sinngemäß für entsprechende Vorhaben.
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