Anpassung der staatlichen Zuschüsse an drei Religionsgemeinschaften (2008)
Ministerialentwurf vom 04.11.2008Zusammenfassung
Der Entwurf erhöht die jährlichen Bundesleistungen an die evangelische, altkatholische und israelitische Religionsgesellschaft um rund 23,95 % ab dem Jahr 2008 und legt Nachzahlungsfristen fest.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur11/5/2008XXIV
Religion
Schwerpunkte
- Die jährliche Zahlung an die evangelische Kirche wird ab 2008 auf € 1.113.000 erhöht.
- Nachzahlungen für das Jahr 2008 müssen innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten geleistet werden.
- Die jährliche Zahlung an die altkatholische Kirche wird ab 2008 auf € 51.000 erhöht.
- Für die altkatholische Kirche gelten dieselben Nachzahlungsfristen wie bei den anderen Kirchen.
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