Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Buchhaltungsagenturgesetz, sodass die BHAG künftig auch Buchhaltungs‑ und Rechnungswesen‑Leistungen für andere Gebietskörperschaften und für Rechtsträger mit mindestens 25 % Eigentum von Gebietskörperschaften erbringen darf. Dazu erhält sie Befugnisse zur Gründung von Tochtergesellschaften und zur Vertretung im Finanz‑Online‑System.Bundesministerium für Finanzen4/23/2013XXIV
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Der Zweck der BHAG wird erweitert, sodass sie neben dem Bund auch vergleichbare Buchhaltungsaufgaben für andere Gebietskörperschaften und für Rechtsträger mit mindestens 25 % Eigentum von Gebietskörperschaften anbieten darf.
- Die BHAG bleibt zuständig für die Buchhaltung der Bundesorgane und der vom Bund verwalteten Rechtsträger nach den Haushaltsvorschriften des BHG 2013.
- Die BHAG darf weitere Aufgaben für Bundesorgane und verwaltete Rechtsträger übernehmen, wenn diese im Zusammenhang mit der Haushaltsverrechnung stehen und die Kernaufgaben nicht beeinträchtigen.
- Die BHAG darf Tochtergesellschaften gründen und Beteiligungen erwerben, solange der Gesellschaftszweck die Erbringung von Rechnungswesen‑Leistungen für Gebietskörperschaften oder entsprechende Rechtsträger ist; sie darf jedoch nicht persönlich haftender Gesellschafter werden.
Stimmungsbarometer. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?
Grafik wird nach Eingabe freigeschalten. Die Ergebnisse werden anonym gespeichert.
Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Erweiterung des Aufgabenbereichs der Buchhaltungsagentur
einfache Mehrheit XXIV 05.07.2013
Gesetz
Dokumente (PDFs)
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.