Flexibilisierung der Aktienquoten und erweiterte Transparenz bei Zukunftsvorsorge
Ministerialentwurf vom 23.04.2013Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Einkommensteuergesetz und das Investmentfondsgesetz: Er fügt Rehabilitations‑Geld in die Steuerregelungen ein, ersetzt feste Aktienquoten durch flexible Bandbreiten (15 %–60 % bzw. 5 %–50 %) und senkt die Mindest‑Aktienquote für Pensionsfonds von 15 % auf 5 %. Zudem werden neue Informationspflichten für Versicherer eingeführt.Bundesministerium für Finanzen4/24/2013XXIV
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Der Gesetzestext erweitert § 69 Abs. 2, sodass Rehabilitations‑Geld künftig wie Krankengeld steuerlich behandelt wird.
- Für neue Verträge gilt ab dem 1. August 2013 eine flexible Aktienquote: 15 %–60 % für Versicherte unter 50 Jahren, 5 %–50 % für über 50 Jahre.
- Für Verträge, die nach dem 31. Juli 2013 abgeschlossen werden, muss mindestens 60 % der Aktien an einem regulierten Markt im EWR notiert sein.
- Die neue Regelung zu den Aktienquoten gilt für alle Verträge, die ab dem 1. August 2013 abgeschlossen werden.
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