Novelle zum Dienst‑ und Besoldungsrecht von Vertrags‑ und Landesvertragslehrpersonen
Ministerialentwurf vom 13.08.2013Zusammenfassung
Der Entwurf ändert mehrere Lehrer‑ und Vertragslehrpersonengesetze, führt Vergütungen für Mentorinnen/Mentoren ein, regelt Induktions‑ und Ausbildungsphasen, legt neue Dienstzulagen fest und hebt das Unterrichtspraktikumsgesetz auf.Bundeskanzleramt8/14/2013XXIV
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Die Vergütung für Mentorinnen und Mentoren wird eingeführt: 105 €, 140 € bzw. 175 € pro Monat je nach Anzahl betreuter Vertragslehrpersonen in der Induktionsphase.
- Mentorinnen und Mentoren erhalten eine Dienstzulage von 90 €, 120 € bzw. 150 € pro Monat, abhängig von der betreuten Anzahl von Vertragslehrpersonen.
- Die Induktionsphase dauert zwölf Monate; bei vorzeitigem Ende des befristeten Dienstverhältnisses wird die Phase fortgesetzt.
- Vertrags‑ und Landesvertragslehrpersonen erhalten ein Grundmonatsentgelt von 2 420 € (Entlohnungsstufe 1) mit festgelegten Vorrückungszeiten bis zur Stufe 7.
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