Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bundes‑Verfassungsgesetz, das Datenschutzgesetz 2000 und das Sicherheitspolizeigesetz, um den Schutz personenbezogener Daten zu stärken, ein zentrales Register einzuführen und Videoüberwachung zu regeln.Bundeskanzleramt5/20/2009XXIV
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Der Verfassungsrahmen wird um den Begriff „Schutz personenbezogener Daten“ erweitert, wodurch Datenschutz zu einer Bundesangelegenheit wird.
- Neue Definitionen und Begriffe (z. B. Auftraggeber, Dienstleister, Datenverwendung) werden eingeführt, um die Rollen im Datenökosystem klar zu regeln.
- Alle Auftraggeber müssen vor Aufnahme einer Datenanwendung eine Meldung mit detaillierten Angaben an die Datenschutzkommission senden; die Meldung kann elektronisch über ein Online‑Portal erfolgen.
- Die Datenschutzkommission prüft Meldungen automatisiert; bei Mängeln wird ein Verbesserungsauftrag erteilt, bei Nichtbehebung kann die Registrierung abgelehnt werden.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.