Zusammenfassung
Das Abkommen legt einen rechtlichen Rahmen für die wissenschaftlich‑technische Zusammenarbeit zwischen Österreich und Montenegro fest, finanziert jährlich bis zu 90 000 € Mobilitätskosten und richtet eine gemischte Kommission ein, die alle zwei Jahre berät.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten7/10/2009XXIV
Wissenschaften
internationales Abkommen
Forschung und geistiges Eigentum
Schwerpunkte
- Das Abkommen schafft einen rechtlichen Rahmen für die bilaterale wissenschaftlich‑technische Zusammenarbeit zwischen Österreich und Montenegro.
- Beide Länder übernehmen jeweils die Reisekosten ihrer entsandten Forschenden und die Aufenthaltskosten der empfangenen Personen.
- Für die Mobilitätskosten wird jährlich ein Höchstbetrag von 90 000 € aus dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung bereitgestellt.
- Eine gemischte Kommission aus Vertretern beider Länder berät alle Fragen, trifft sich alle zwei Jahre und arbeitet auf Englisch.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.