Zusammenfassung
Das Weingesetz 2009 regelt Herstellung, Kennzeichnung, Kontrolle und Sanktionen für Wein, Obstwein und weinhaltige Getränke in Österreich.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/15/2009XXIV
Wein
Weinbau
Schwerpunkte
- Das Gesetz definiert den Anwendungsbereich für Wein, Obstwein, weinhaltige Getränke, entalkoholisierten und alkoholarmen Wein sowie Weinbehandlungsmittel.
- Nur önologische Verfahren, die in der EU‑Verordnung oder im Bundesgesetz zugelassen sind, dürfen angewendet werden; nicht zugelassene Stoffe dürfen nur in geringen, gesundheitlich unbedenklichen Mengen zugegeben werden.
- Alkoholerhöhung ist für Qualitäts‑ und Landwein bis zu festgelegten Alkoholgrenzen zulässig, jedoch nicht für Kabinett‑ und Prädikatsweine.
- Süßung von Qualitäts‑ und Landwein ist bis zu einem Höchstwert von 15 g unvergorenem Zucker pro Liter erlaubt; nicht für Kabinett‑ und Prädikatsweine.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Weingesetz 2009 – Regelungen für Wein‑ und Obstweinstoffe
einfache Mehrheit XXIV 22.10.2009
Gesetz
Dokumente (PDFs)
Dokumente (PDFs)
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