Zusammenfassung
Der Entwurf führt ein öffentliches, kostenfreies Schadstoff‑ und Verbringungsregister (PRTR) ein, das Unternehmen verpflichtend melden müssen; Hinweisgeber erhalten Schutz vor Benachteiligung.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/10/2009XXIV
Umwelt
Schwerpunkte
- Ein nationales, internetbasiertes Schadstoff‑ und Verbringungsregister (PRTR) wird eingerichtet, das öffentlich, kostenlos und in Zusammenarbeit zwischen den Ministerien für Land‑ und Forstwirtschaft sowie Wirtschaft, Familie und Jugend betrieben wird.
- Das Register enthält Daten zu Freisetzungen von mindestens 86 Schadstoffen, zu deren Verbringung sowie zu diffusen Quellen; die Angaben werden jährlich aktualisiert und nach zehn Jahren gelöscht.
- Ein Hinweisgeber (Informant) darf nicht benachteiligt werden, wenn er Verstöße gegen das PRTR‑Regelwerk meldet; die Behörden dürfen ebenfalls keine Repressalien gegenüber Hinweisgebern anwenden.
- Der Bundesminister für Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist gemeinsam mit dem Minister für Wirtschaft, Familie und Jugend für die Ausführung des PRTR verantwortlich.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Einrichtung eines nationalen Schadstoff‑Registrierungs- und Informantenschutzsystems
einfache Mehrheit XXIV 18.11.2009
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.