Berufsrechts‑Änderung 2010: Anti‑Geldwäsche, Treuhandpflicht und Kammerwahlreform
Ministerialentwurf vom 09.09.2009Zusammenfassung
Der Entwurf 2010 modernisiert das Berufsrecht von Rechtsanwälten und Notaren: neue Sorgfaltspflichten gegen Geldwäsche, verpflichtende Treuhand‑ und Meldepflichten, überarbeitete Wahlmodalitäten in den Kammern und einheitliche Beitragsregelungen für Anwaltsanwärter.Bundesministerium für Justiz9/10/2009XXIV
Notar
Rechtsanwalt
Schwerpunkte
- Rechtsanwälte und Notare müssen bei allen Finanz‑ oder Immobilientransaktionen, die sie im Namen ihrer Partei durchführen, besondere Sorgfalt walten lassen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.
- Treuhandschaften müssen vom Rechtsanwalt selbständig ausgeübt werden; bei Beträgen über 40 000 € oder gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungen ist die Abwicklung über die von der Kammer betriebene Treuhandeinrichtung verpflichtend.
- Die Wahlmodalitäten in den Rechtsanwaltskammern werden geändert: Stimmen von Anwaltsanwärtern zählen doppelt, Briefwahl ist möglich, und das Wahlergebnis kann innerhalb einer Woche angefochten werden.
- Die Rechtsanwaltskammer muss Richtlinien für die Treuhandeinrichtung erlassen, inklusive technischer Vorgaben zur automatisierten Verwaltung und zum Versicherungsschutz der Treugeber.
Stimmungsbarometer. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?
Grafik wird nach Eingabe freigeschalten. Die Ergebnisse werden anonym gespeichert.
Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.