Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Eisenbahngesetz an EU‑Richtlinien an, führt neue Regelungen für grenzüberschreitenden Personenverkehr, Fahrerlaubnisse, Register und Strafbestimmungen ein.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/22/2009XXIV
Schienentransport
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.12.2011
- Der Entwurf definiert den grenzüberschreitenden Personenverkehr, um die EU‑Richtlinie 2007/58/EG zu erfüllen.
- Ein einziger Sicherheitsbericht für Haupt‑ und vernetzte Nebenbahnen wird eingeführt, um die Berichtspflicht zu vereinfachen.
- Eisenbahninfrastrukturunternehmen müssen dem Bundesminister eine Vergütung zahlen; die Höhe wird künftig nach Aufwand und Infrastrukturumfang festgesetzt.
- Das Führen von Triebfahrzeugen unter Alkohol‑, Medikamenten‑ oder Krankheits‑Einfluss wird verboten, und der Bundesminister kann per Verordnung qualifizierte Tätigkeiten festlegen.
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