Bundesgesetz über Einlagensicherung und Anlegerentschädigung (ESAEG)
Ministerialentwurf vom 24.03.2015Zusammenfassung
Das ESAEG schafft ein einheitliches Einlagensicherungs‑ und Anlegerentschädigungssystem mit einer Deckungsgrenze von 100 000 € pro Einleger, definiert Beiträge und Sonderbeiträge für Institute und legt die Aufsicht durch die FMA fest.Bundesministerium für Finanzen3/25/2015XXV
Finanzwesen
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2019
- Ein einheitliches Einlagensicherungssystem wird eingerichtet, dem alle Kreditinstitute und Wertpapierfirmen beitreten müssen.
- Gedeckte Einlagen werden bis zu 100 000 € pro Einleger geschützt; unter bestimmten Bedingungen kann der Schutz auf bis zu 500 000 € erweitert werden.
- Die Finanzierung des Sicherungssystems erfolgt über jährliche Beiträge, Sonderbeiträge und mögliche Rücklagen aus dem Einlagensicherungsfonds.
- Die FMA ist die benannte Aufsichtsbehörde; sie kann Prüfungen durchführen, Informationen anfordern und bei Verstößen Zwangsmaßnahmen verhängen.
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.