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Änderung des Endbesteuerungsgesetzes: geteilte KESt‑Sätze & Erweiterung auf Derivate
Ministerialentwurf vom 11.05.2015

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Endbesteuerungsgesetz, um zwei unterschiedliche KESt‑Sätze (20 % bis 27,5 %) zu ermöglichen und den Geltungsbereich auf Wertsteigerungen und Derivate auszuweiten.
Bundesministerium für Finanzen5/12/2015XXV
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Der Entwurf führt zwei unterschiedliche KESt‑Sätze ein: mindestens 20 % und höchstens 27,5 %.
  • Erweiterung des Anwendungsbereichs um Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen und um Derivate.
  • Die neue Abgeltungswirkung gilt für die genannten Einkunftsarten erst ab dem 1. April 2012, wenn die Steuerpflicht entstanden ist.
  • Bei der Ermittlung von Einkommen, Gesamtvermögen und Erbschaft‑ bzw. Schenkungssteuern werden Werbungskosten, Schulden und sonstige Lasten nicht berücksichtigt.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Reform der Kapitalertragsteuer-Struktur
2/3 Mehrheit XXV 07.07.2015
Gesetz
Image of politician Schelling Johann Georg, Dr.

Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
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