Novelle des Studienförderungsgesetzes 2014 – bessere Unterstützung für Studierende mit Familie
Ministerialentwurf vom 10.03.2014Zusammenfassung
Der Entwurf erhöht den Kinderzuschlag auf 100 €, verlängert die Altersgrenze für studierende Eltern, erleichtert den Übergang ins Masterstudium und passt Einkommensgrenzen sowie Rückzahlungsmodalitäten an – alles mit Wirkung ab dem 1. September 2014.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft3/11/2014XXV
Ausbildungsbeihilfe
Schwerpunkte
- Studierende mit mindestens einem Kind erhalten einen Zuschlag von 100 € pro Kind und können bis zu einem Alter von 35 Jahren studieren, statt wie bisher maximal 30 Jahre.
- Der Einstieg ins Masterstudium ist nun bis zu 30 Monate nach dem Bachelorabschluss möglich (statt bisher 24 Monate).
- Im Doktoratsstudium kann ab dem sechsten Semester ein Schreiben des Dissertationsbetreuers den erforderlichen Studiennachweis ersetzen.
- Die Einkommensgrenze, bis zu der die Studienbeihilfe nicht gekürzt wird, wird von 8 000 € auf 8 400 € angehoben; die Unterhaltsleistung des Ehepartners wird ebenfalls auf 30 % des über 8 400 € liegenden Betrags festgelegt.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Budgetbegleitgesetz 2014
einfache Mehrheit XXV 20.05.2014
Gesetz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.