Zusammenfassung
Das Bundesgesetz legt Sicherheitsanforderungen für druckführende Geräte fest, definiert Pflichten für Hersteller, Einführer und Betreiber und etabliert ein System von Konformitäts‑ und Marktüberwachungsstellen; Verstöße werden mit Geldbußen geahndet.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/27/2015XXV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Das Gesetz definiert den Zweck, die wichtigsten Begriffe und legt fest, welche druckführenden Geräte unter das Gesetz fallen.
- Hersteller müssen eine Risikoanalyse durchführen, technische Unterlagen bereitstellen, eine EU‑Konformitätserklärung ausstellen und das Gerät mit einer CE‑Kennzeichnung versehen.
- Einführer und Händler dürfen nur konforme Geräte in Verkehr bringen; sie müssen prüfen, dass die Konformitätsbewertung bereits erfolgt ist.
- Konformitätsbewertungsstellen, Inspektions‑ und Betreiberprüfstellen müssen unabhängig sein, über Fachpersonal verfügen und von der Akkreditierungsstelle anerkannt werden.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Druckgerätegesetz (DuG)
einfache Mehrheit XXV 09.12.2015
Gesetz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.