Zusammenfassung
Der Entwurf fasst die verschiedenen Auslandsfreiwilligendienste unter das Freiwilligengesetz, schafft einen Förderverein und passt Sozialversicherung sowie Familienbeihilfe an.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/15/2015XXV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Die Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk‑, Friedens‑ und Sozialdienst) werden in das Freiwilligengesetz integriert, sodass sie künftig nach einheitlichen Regeln vergeben werden.
- Spezielle Bestimmungen des Zivildienstgesetzes (§ 12b) werden aufgehoben und durch § 12c ersetzt, wodurch ein zehn‑monatiger Auslandsfreiwilligendienst auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden kann.
- Die Beitragsgrundlage für die Sozialversicherung von Auslandsfreiwilligen wird an das allgemeine System angepasst, sodass sie vollversichert sind und die Beiträge nach festgelegten Prozentsätzen aufgeteilt werden.
- Ein Förderverein wird eingerichtet, der jährlich 721 000 € vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz erhält, um zusätzliche Kosten wie Reisekosten und Versicherungen zu decken.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.