Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das BIFIE‑Gesetz: neue Regeln für Statistik, ein einziger Direktor statt eines Direktoriums, ein neues Bestellungsverfahren mit Frauenquote und geringere Grundfinanzierung.Bundesministerium für Bildung und Frauen10/16/2015XXV
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
- Einführung von §§ 7a und 7b, die Grundsätze für die Erstellung von Statistiken sowie das Statistikgeheimnis festlegen.
- Austausch des Doppelleitungssystems (Direktorium) durch einen einzelnen Direktor bzw. eine Direktorin.
- Neues Bestellungsverfahren für die Direktionsposition mit einer Findungskommission, deren Mitglieder zu mindestens 50 % Frauen sein müssen.
- Reduzierung der jährlichen Basiszuwendung von 13 Mio. € (2016) auf maximal 12 Mio. € (2017) und weitere jährliche Kürzungen; zusätzlich bis zu 800 000 € für unvorhergesehene Projekte.
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.