Abgabenänderungsgesetz 2015 – Modernisierung von Steuer‑ und Zollrecht
Ministerialentwurf vom 15.10.2015Zusammenfassung
Das Abgabenänderungsgesetz 2015 modernisiert das österreichische Steuer- und Zollrecht: Es führt neue Regelungen für organische Vertreter, ein Evidenzkonto für Kapital‑Einlagen und Raten‑Zahlungen bei grenzüberschreitenden Transfers ein und passt zahlreiche Verweise an die aktuelle EU‑Verordnung Nr. 952/2013 an.Bundesministerium für Finanzen10/16/2015XXV
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Einkünfte aus einer Tätigkeit als organischer Vertreter werden künftig der natürlichen Person zugerechnet, wenn die Leistung von einer von ihr beherrschten Körperschaft erbracht wird.
- Ein neues Evidenzkonto wird eingeführt, um Einlagen, Rückzahlungen und offene Gewinnausschüttungen lückenlos zu erfassen und damit die Bemessungsgrundlage für spätere Steuerberechnungen zu sichern.
- Bei grenzüberschreitenden Überführungen von Wirtschaftsgütern können die zu zahlenden Steuern in Raten entrichtet werden – sieben Jahre für Anlagevermögen, zwei Jahre für Umlaufvermögen.
- Alle Verweise auf alte EG‑Verordnungen werden durch die aktuelle EU‑Verordnung Nr. 952/2013 (Zollkodex) ersetzt, wodurch das Steuer‑ und Zollrecht an den neuesten EU‑Standard angepasst wird.
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.