Übertragung des Stammzellregisters auf die GÖG und Erweiterung datenschutzrechtlicher Grundlagen
Ministerialentwurf vom 02.11.2015Zusammenfassung
Der Entwurf überträgt das österreichische Stammzellregister auf die Gesundheit Österreich GmbH, definiert neue Datenverarbeitungsbefugnisse und passt Fristen sowie EU‑rechtliche Verweise an, um die Versorgung von Patienten mit Stammzellspenden zu sichern und die Evaluation des Brustkrebs‑Früherkennungsprogramms zu ermöglichen.Bundesministerium für Gesundheit11/3/2015XXV
Gesundheit
Schwerpunkte
- Die GÖG übernimmt die Koordination und Abwicklung von Vorhaben im Organ‑ und Stammzelltransplantationswesen, inklusive der Funktion des österreichischen Stammzellregisters.
- Ein neuer § 4a definiert das österreichische Stammzellregister, legt dessen zentrale Aufgaben fest und bestimmt, welche Daten (Patienten‑, Spender‑ und Versicherungsdaten) verarbeitet werden dürfen.
- Der Stichtag für die Erstellung des Jahresarbeitsprogramms wird von 15. Oktober auf 31. Dezember jedes Jahres verschoben.
- Der Text wird ergänzt, um die Unterschiede zwischen den Patientenrechten nach EU‑Richtlinie 2011/24/EU und Verordnung (EG) 883/2004 klar zu benennen.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Stärkung der Stammzellversorgung und Qualitätssicherung bei der Brustkrebsfrüherkennung
einfache Mehrheit XXV 27.04.2016
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.