Vermessungsgesetz‑Novelle: effizientere Katasterverfahren & mehr Rechtssicherheit
Ministerialentwurf vom 21.12.2015Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Vermessungsgesetz, um Verfahren zu beschleunigen, die Rechtssicherheit zu erhöhen und Kosten zu senken – u. a. durch neue Regeln für Planbescheinigungen, Teil‑Neuanlagen des Grenzkatasters, Bodenbewegungen und Abschreibung kleiner Trennstücke.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft12/22/2015XXV
Geodäsie
Schwerpunkte
- Ein neues Verfahren (§ 18a) regelt, wie das Vermessungsamt bei fehlenden Eigentümerunterschriften ein Ermittlungsverfahren einleitet und ggf. eine Grenzverhandlung anordnet.
- Im Planbescheinigungsverfahren ist künftig nur noch der Planverfasser die einzige Partei, was das Verfahren vereinfachen und Rechtsunsicherheiten beseitigen soll.
- Bei großräumigen Bodenbewegungen muss das Vermessungsamt die betroffenen Grundstücke im Grundbuch vermerken und die Umwandlung in den Grenzkataster aussetzen.
- Trennstücke bis zu einer Fläche von 50 m² dürfen aus dem Grenzkataster gelöscht (abgeschrieben) werden, um die Verwaltung zu entlasten.
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.