Verlängerung der Gerichtspraxis und Erhöhung des Ausbildungsbeitrags
Ministerialentwurf vom 21.01.2016Zusammenfassung
Der Entwurf verlängert die Gerichtspraxis von fünf auf sieben Monate und erhöht den Ausbildungsbeitrag von 1 035 € auf 1 272,35 €, wobei entsprechende Anpassungen in mehreren Gesetzen vorgenommen werden.Bundesministerium für Justiz1/22/2016XXV
Notar
Rechtsanwalt
Schwerpunkte
- Die Mindestdauer der Gerichtspraxis wird von fünf auf sieben Monate verlängert, wobei ab dem sechsten Ausbildungsmonat die Regelungen des Richter‑ und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes gelten.
- Der monatliche Ausbildungsbeitrag wird von 1 035 € auf 1 272,35 € erhöht, um die Vergütung an vergleichbare Verwaltungspraktika anzupassen.
- Der Begriff „fünf“ wird in § 2 Abs. 1 Z 5 des Richter‑ und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes durch „sieben“ ersetzt, sodass die neue Praxisdauer überall widerspiegelt wird.
- In der Anlage 1 des Beamten‑Dienstrechtsgesetzes wird das Wort „fünfmonatige“ durch „siebenmonatige“ ersetzt, sodass die neue Praxisdauer auch für die Besoldungs- und Beförderungsregeln gilt.
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