Modernisierung des Patentrechts und Einführung des europäischen Berufsausweises
Ministerialentwurf vom 27.01.2016Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das österreichische Patentrecht: Er führt einen europäischen Berufsausweis ein, erweitert die Prüfungskommission um einen Richter, verlagert Meldungen ins Internet und senkt bestimmte Gebühren.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/28/2016XXV
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Einführung eines europäischen Berufsausweises, der es Patentanwälten aus anderen EWR‑Staaten erlaubt, in Österreich vorübergehend patentanwaltliche Tätigkeiten auszuüben.
- Erweiterung der Prüfungskommission um einen Richter als fünftes Mitglied, um die gerichtliche Vertretungsbefugnis besser abzubilden.
- Eintragungen, Streichungen und Änderungen in der Patentanwaltsliste müssen künftig online auf der Kammer‑Homepage veröffentlicht werden.
- Bei Anträgen auf Registeränderungen reicht künftig die Vorlage einer beglaubigten Kopie der Urkunde; das Patentamt kann bei Zweifeln jedoch Originale verlangen.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.