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Einführung des Verrechnungspreisdokumentationsgesetzes (VPDG)
Ministerialentwurf vom 09.05.2016

Zusammenfassung

Das Gesetz führt ein Verrechnungspreisdokumentationsgesetz ein, das große multinationale Unternehmen zu einer dreistufigen Dokumentation verpflichtet und die entsprechenden Melde- und Strafvorschriften festlegt.
Bundesministerium für Finanzen5/10/2016XXV
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Das Gesetz setzt die EU‑Richtlinie zur automatischen Informationsweitergabe in nationales Recht um und führt das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG) ein.
  • Unternehmen mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mindestens 750 Mio. € müssen eine länderbezogene Berichterstattung erstellen; bei Umsätzen über 50 Mio. € bzw. Provisionserlösen über 5 Mio. € sind Stammdokumentation und landesspezifische Dokumentation Pflicht.
  • Die oberste Muttergesellschaft oder eine in Österreich ansässige Geschäftseinheit, die in die Pflichten eintritt, muss die länderbezogene Berichterstattung bis zum letzten Tag des jeweiligen Wirtschaftsjahres melden.
  • Die Berichte sind elektronisch über FinanzOnline zu übermitteln; Stammdokumentation und landesspezifische Dokumentation müssen innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung des Finanzamts eingereicht werden.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
EU-Abgabenänderungsgesetz 2016
einfache Mehrheit XXV 06.07.2016
Gesetz
Image of politician Schelling Johann Georg, Dr.

Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
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