Zusammenfassung
Das Gesetz führt ein Verrechnungspreisdokumentationsgesetz ein, das große multinationale Unternehmen zu einer dreistufigen Dokumentation verpflichtet und die entsprechenden Melde- und Strafvorschriften festlegt.Bundesministerium für Finanzen5/10/2016XXV
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Das Gesetz setzt die EU‑Richtlinie zur automatischen Informationsweitergabe in nationales Recht um und führt das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG) ein.
- Unternehmen mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mindestens 750 Mio. € müssen eine länderbezogene Berichterstattung erstellen; bei Umsätzen über 50 Mio. € bzw. Provisionserlösen über 5 Mio. € sind Stammdokumentation und landesspezifische Dokumentation Pflicht.
- Die oberste Muttergesellschaft oder eine in Österreich ansässige Geschäftseinheit, die in die Pflichten eintritt, muss die länderbezogene Berichterstattung bis zum letzten Tag des jeweiligen Wirtschaftsjahres melden.
- Die Berichte sind elektronisch über FinanzOnline zu übermitteln; Stammdokumentation und landesspezifische Dokumentation müssen innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung des Finanzamts eingereicht werden.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
EU-Abgabenänderungsgesetz 2016
einfache Mehrheit XXV 06.07.2016
Gesetz
Dokumente (PDFs)
Verrechnungspreisdokumentationsgesetz-Durchführungsverordnung - Begleitschreiben
Verrechnungspreisdokumentationsgesetz-Durchführungsverordnung - Verordnungstext
Verrechnungspreisdokumentationsgesetz-Durchführungsverordnung - Erläuterungen
Begleitschreiben Begutachtungsentwurf
Gesetzestext
begmat
begtxt
begWFA
Dokumente (PDFs)
Verrechnungspreisdokumentationsgesetz-Durchführungsverordnung - Begleitschreiben
Verrechnungspreisdokumentationsgesetz-Durchführungsverordnung - Verordnungstext
Verrechnungspreisdokumentationsgesetz-Durchführungsverordnung - Erläuterungen
Begleitschreiben Begutachtungsentwurf
Gesetzestext
begmat
begtxt
begWFA
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.