Dienstrechts‑Novelle 2016 – Einführung einer Schwerarbeitspension und umfassende Gesetzesänderungen
Ministerialentwurf vom 17.05.2016Zusammenfassung
Die Novelle 2016 reformiert das österreichische Dienstrecht: Sie führt eine Schwerarbeitspension ein, erhöht Multiplikatoren, stärkt Melde‑ und Informationspflichten und ändert zahlreiche Formulierungen in über 20 Gesetzen.Bundeskanzleramt5/18/2016XXV
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Ein neuer "Schwerarbeits‑/Korridorpensions"‑Mechanismus ermöglicht einen vorzeitigen Ruhestand, wenn mindestens 504 Monate Dienstzeit und 120 Schwerarbeitsmonate (mind. 15 Tage pro Monat) nachgewiesen werden.
- Der Multiplikator für bestimmte Pensionsberechnungen wird von 17‑ auf 20‑fach erhöht.
- Beschäftigte müssen das Wegfallen eines Grundes für eine Maßnahme innerhalb von zwei Wochen melden; bei Antrag kann die Behörde vorzeitige Dienstplan‑Erleichterungen anordnen.
- Die bisherige Regelung § 7a der Reisegebührenvorschrift wird gestrichen und durch eine neue Beförderungszuschuss‑Tabelle ersetzt.
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