Zusammenfassung
Der Gesetzesentwurf erweitert das Beschaffungscontrolling der BB‑GmbH, indem er die haushaltsleitenden Organe verpflichtet, ihre Kreditoren‑ und Rechnungsdaten elektronisch bereitzustellen. Ziel ist die Identifikation zusätzlicher Einsparpotenziale im Bundesbeschaffungswesen.Bundesministerium für Finanzen3/27/2014XXV
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Die BB‑GmbH erhält den Auftrag, ein Beschaffungscontrolling einzurichten, das künftig auch Informationen über Marktentwicklungen und Einkaufspotenziale der haushaltsleitenden Organe umfasst.
- Die haushaltsleitenden Organe müssen der BB‑GmbH alle Kreditoren‑ und Rechnungsdaten zu Liefer‑ und Dienstleistungsaufträgen elektronisch zur Verfügung stellen, ausgenommen die im Gesetz genannten Ausnahmen.
- Die neuen Regelungen treten am Tag nach ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft (voraussichtlich im Jahr 2014).
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