Zusammenfassung
Der Entwurf verlängert das Versorgungssicherungsgesetz bis 2026, ändert Bezeichnungen, erweitert die Kundmachung von Verordnungen und regelt Entschädigungen für Unternehmen.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft6/15/2016XXV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Das Gesetz wird bis zum 31. Dezember 2026 verlängert; es tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.
- Die Formulierung „für Wirtschaft und Arbeit“ wird zu „für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft“ geändert, um die Zuständigkeit des Ministeriums widerzuspiegeln.
- Verordnungen können künftig im Bundes‑ bzw. Landesgesetzblatt, im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“, online, per Rundfunk oder anderen Medien kundgemacht werden.
- Bei Vermögensnachteilen, die durch Lenkungsmaßnahmen entstehen, kann der Ministerialminister Entschädigungen zusprechen; Anträge werden von Landesgerichten bearbeitet.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.