Modernisierung des HSG 2014 und FHStG – Aufteilung von gemeinsamen Studien, erweiterte ÖH‑Vertretungsrechte & neue Wahl‑/Datenschutzregeln
Ministerialentwurf vom 30.06.2016Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Hochschüler*innen‑Gesetz: Er regelt die Aufteilung von Studierendenzahlen bei gemeinsamen Studien, stärkt das Vertretungsrecht der ÖH und führt neue Vorgaben für Veranstaltungen, Wahlverfahren und Datenschutz ein.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft7/1/2016XXV
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
- Die Zahl der Studierenden in gemeinsamen Studien wird anhand eines Verteilungsschlüssels auf die beteiligten Hochschulen verteilt, wobei bei fehlendem Schlüssel eine Gleichverteilung gilt.
- Die ÖH darf auf Antrag von Mitgliedern Studierende unentgeltlich vor Behörden und Verwaltungsgerichten vertreten, wobei die Anwaltspflicht unverändert bleibt.
- Veranstaltungen von Hochschulvertretungen müssen mindestens drei Werktage vor Beginn angezeigt werden; bei Verstoß erlischt das Veranstaltungsrecht.
- Die unbefugte Weitergabe von Daten an Dritte ist eine Verwaltungsübertretung mit Geldstrafen von 3 000 bis 30 000 Euro bzw. Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.