Gesetzesänderungen für Kultur‑, Presse‑ und Statistikförderung 2014
Ministerialentwurf vom 27.03.2014Zusammenfassung
Der Entwurf ändert mehrere Kultur‑ und Statistikgesetze: Er erhöht die Fördermittel für Museen (+0,5 Mio. €) und Bundestheater (+4,5 Mio. €), führt neue Qualitätskriterien für die Presseförderung ein und hebt Rückstellungen von 7 Mio. € bei der Statistikanstalt auf.Bundeskanzleramt3/28/2014XXV
Presse
Schwerpunkte
- Das Publizistikförderungsgesetz definiert künftig drei Förderbeträge (Grund‑, Zusatz‑ und International‑) mit festen prozentualen Anteilen am Bundesfinanzgesetz.
- Die Presseförderung wird nur noch an Tageszeitungen gewährt, die mindestens 17 hauptberufliche Journalisten beschäftigen und deren Auflage ≤ 100 000 Stück ist.
- Ein neues Amt der Bundesmuseen wird geschaffen, das dem Bundeskanzleramt nachgeordnet ist und die betroffenen Beamten zentral verwaltet.
- Die Bundesanstalt Statistik Österreich erhält ab 2014 eine jährliche Refundierung für bereits ausgezahlte Abfertigungen, wodurch die bisherige Rückstellung von 7 Mio. € aufgehoben wird.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Budgetbegleitgesetz 2014
einfache Mehrheit XXV 20.05.2014
Gesetz
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