Reform des Rechtspflegergesetzes – Anpassung von Zuständigkeiten und Wertgrenzen
Ministerialentwurf vom 07.08.2016Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf hebt die Obergrenze von 200 Euro für Ordnungsstrafen auf, erhöht verschiedene Geldwertgrenzen und verlagert zahlreiche Entscheidungen von Richtern auf Rechtspfleger – insbesondere in Exekutions‑ und Insolvenzverfahren. Die Änderungen treten am 1. Juli 2017 in Kraft.Bundesministerium für Justiz8/8/2016XXV
Gerichtswesen
Schwerpunkte
- Die Obergrenze von 200 Euro für Ordnungsstrafen, die Rechtspflegern bislang auferlegt war, wird aufgehoben, sodass sie künftig höhere Geldbußen verhängen können.
- Die Wertgrenze für Verlassenschaftsverfahren wird von 150 000 Euro auf 200 000 Euro angehoben, um der Inflation Rechnung zu tragen.
- Die Schwelle für Kindschafts‑ und Sachwalterschaftssachen wird von 100 000 Euro auf 150 000 Euro erhöht.
- Für die erste Eintragung einer GmbH im Firmenbuch wird die Kapitalgrenze von 70 000 Euro auf 100 000 Euro angehoben.
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