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Novelle 2016: Erweiterte Verbraucherinformation zu Kraftstoffverbrauch, CO₂‑Emissionen und alternativen Kraftstoffen
Ministerialentwurf vom 18.09.2016

Zusammenfassung

Das Pkw‑VIG wird 2016 novelliert, um Verbraucherinnen und Verbrauchern umfassende Informationen zu Kraftstoffverbrauch, CO₂‑Emissionen und allen zulässigen alternativen Kraftstoffen zu geben. Die Kennzeichnungspflichten gelten ab dem 18. November 2016 und umfassen neue Definitionen (Elektrofahrzeug, Lade‑/Schnellladepunkt) sowie Sanktionen bei Verstößen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/19/2016XXV
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • Der Gesetzestext erweitert das Ziel des Pkw‑VIG: Neben Kraftstoffverbrauch und CO₂‑Emissionen müssen künftig auch Informationen zu allen in Verkehr gebrachten alternativen Kraftstoffen bereitgestellt werden.
  • Neue Definitionen werden eingeführt (z. B. Elektrofahrzeug, Lade‑/Schnellladepunkt, öffentlich zugänglicher Ladepunkt oder Tankstelle) und die Begriffe „Verkäufer“, „Händler“, „Lieferant“ sowie das „Bundesgremium des Fahrzeughandels“ werden präzisiert.
  • Ab dem 18. November 2016 müssen Hersteller, Händler und Tankstellen die Nutzerinformationen in Fahrzeughandbüchern, an den Zapfventilen, an Tankstellen‑ bzw. Ladesäulen und auf Werbematerialien gut sichtbar und verständlich anbringen; ein Farbcodierungsschema soll die Übersicht erleichtern.
  • Verstöße gegen die Kennzeichnungspflichten werden mit Geldstrafen von 300 € bis 2 180 € (bei Wiederholung bis 4 360 €) geahndet; Behörden können bei Verdacht Fristen setzen und Kontrollen durchführen.
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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