Einführung der Wiedereingliederungsteilzeit mit neuem Wiedereingliederungsgeld
Ministerialentwurf vom 20.09.2016Zusammenfassung
Der Entwurf schafft das Wiedereingliederungsteilzeitgesetz: Arbeitnehmer können nach längerem Krankenstand Teilzeit arbeiten und erhalten dafür ein neues Wiedereingliederungsgeld, während zahlreiche Sozial‑ und Arbeitsgesetze angepasst werden.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/21/2016XXV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Ein neues Teilzeitmodell (Wiedereingliederungsteilzeit) wird eingeführt, das Arbeitnehmern nach mindestens sechs Wochen ununterbrochenen Krankenstand erlaubt, die wöchentliche Arbeitszeit um 25 %–50 % zu reduzieren.
- Ein neues Wiedereingliederungsgeld wird geschaffen, das als anteiliges Krankengeld gezahlt wird (maximal 50 % des regulären Krankengeldes).
- Die Berechnungsgrundlage für das Wiedereingliederungsgeld ist das Dreißigfache der Bemessungsgrundlage des Krankengeldes, abzüglich des während der Teilzeit reduzierten Entgelts.
- Das Wiedereingliederungsgeld entfällt, wenn die vereinbarte Arbeitszeit überschritten wird oder wenn gleichzeitig Rehabilitationsgeld bzw. eine Eigenpension bezogen wird.
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