Erweiterung Klasse B, längere Probezeit und Alkolock‑Bewährungssystem
Ministerialentwurf vom 05.10.2016Zusammenfassung
Die Novelle 18. FSG erweitert die Klasse B für schwere Elektro‑Güterfahrzeuge, verlängert die Probezeit auf drei Jahre, führt Risikokompetenz in die Mopedausbildung ein und schafft ein freiwilliges Alkolock‑Bewährungssystem bei Alkoholdelikten.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/6/2016XXV
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Erweiterung der Klasse B für elektrische Güterfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4250 kg, wenn der Fahrer die Zusatzqualifikation (Code 120) besitzt.
- Verlängerung der Probezeit des Probeführerscheins von zwei auf drei Jahre und Aufnahme des Handyverbots als Delikt.
- Einführung des Risikokompetenz‑Moduls in die Mopedausbildung, Beginn der Ausbildung maximal zwei Monate vor dem 15. Geburtstag und Trennung von Theorieunterricht und -prüfung.
- Einrichtung eines freiwilligen Alternative‑Bewährungssystems mit Alkolock, das für maximal fünf Jahre per Verordnung geregelt wird.
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.