Vereinfachte Bekanntmachung von Bergbau‑Genehmigungen im Mineralrohstoffgesetz
Ministerialentwurf vom 13.10.2016Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Mineralrohstoffgesetz und vereinfacht die Bekanntmachung von Bergbau‑Genehmigungen: Statt breitflächiger Tageszeitungen reicht eine wöchentliche Lokalzeitung plus Internet. Für IPPC‑Anlagen entfällt zudem die Pflicht zur Veröffentlichung in einer landesweiten Zeitung.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft10/14/2016XXV
Bergbau
Schwerpunkte
- Die Bekanntmachung der mündlichen Verhandlung für Gewinnungsbetriebspläne erfolgt künftig durch Aushang in der Gemeinde und durch Veröffentlichung in einer wöchentlich erscheinenden Lokalzeitung sowie im Internet.
- Für die Genehmigung von Bergbauanlagen wird das gleiche vereinfachte Verfahren wie bei Gewinnungsplänen angewendet – lokale Zeitung und Internet reichen aus.
- Bei IPPC‑Anlagen entfällt die Pflicht zur Veröffentlichung in einer flächenweit verbreiteten Tageszeitung; eine lokale Zeitung und das Internet genügen.
- Der Antrag auf Bewilligung einer IPPC‑Anlage muss ebenfalls nur noch in einer lokalen Zeitung und im Internet veröffentlicht werden.
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