Zusammenfassung
Der Entwurf bündelt Änderungen an rund 25 Umwelt‑ und Agrargesetzen, führt digitale Meldeverfahren ein, verlängert Fristen, stärkt das Klimaschutz‑Komitee und hebt veraltete Gesetze auf.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/18/2016XXV
Wasserbewirtschaftung
Schwerpunkte
- Der Entwurf verlängert die Frist für die Sanierungs‑ und Projektvorlagefrist bei Wasserrechtsgenehmigungen um bis zu drei Jahre, jedoch nicht über den 22. Dezember 2027 bzw. 2025 hinaus.
- Im UVP‑Gesetz wird ein neues Kumulierungskonzept eingeführt: Bei Projekten, die gemeinsam Schwellenwerte überschreiten, kann eine Umweltverträglichkeitsprüfung verlangt werden; das Verfahren wird im vereinfachten Modus durchgeführt.
- Das Immissionsschutzgesetz wird um neue Messzeiträume (z. B. sechs statt neun Monate) und um aktualisierte Grenzwerte für Stickstoffdioxid, PM10/PM2,5 sowie für Schwermetalle ergänzt.
- Im Klimaschutzgesetz wird ein neues Verfahren zur Aufteilung von Treibhausgasmengen auf Sektoren eingeführt; die Aufteilung erfolgt anhand von Plänen, die vom Bundesminister für Landwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vorgeschlagen werden.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Verwaltungsreformgesetz BMLFUW
einfache Mehrheit XXV 29.03.2017
Gesetz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.