Automatischer Datentransfer bei Namens‑/Wohnsitzänderung im Kfz‑Register
Ministerialentwurf vom 27.10.2016Zusammenfassung
Der Entwurf fügt dem Kraftfahrgesetz eine Regelung hinzu, die bei Namens‑ oder Wohnsitzänderungen die neuen Daten automatisch an die zentrale Zulassungs‑Evidenz übermittelt, sodass Bürger*innen keinen neuen Zulassungsschein mehr benötigen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/28/2016XXV
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Bei einer Namens‑ oder Wohnsitzänderung werden die neuen Personendaten automatisch von der Personenstands‑ und Meldebehörde an die zentrale Zulassungs‑Evidenz übermittelt.
- Die bereits ausgestellte Zulassungsbescheinigung bleibt gültig; ein neuer Zulassungsschein muss nicht beantragt werden.
- Die Pflicht, die Namens‑ oder Wohnsitzänderung bei der Zulassungsbehörde anzuzeigen, entfällt, wenn die Änderung innerhalb des gleichen Behördengeltungsbereichs erfolgt.
- Der technische Mechanismus beruht auf dem Änderungs‑Dienst nach § 16c Meldegesetz, der den Datentransfer zwischen Behörde und Zulassungs‑Evidenz ermöglicht.
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