Novelle zum Apothekerkammergesetz – neue Haushalts‑ und Ausbildungsregelungen
Ministerialentwurf vom 30.10.2016Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Apothekerkammergesetz: Er führt eine Haushaltsordnung ein, ersetzt „praktische“ durch „fachliche“ Ausbildung, erlaubt die Ausbildung eines zweiten Aspiranten und regelt weitere organisatorische Details wie Berufshaftpflichtversicherung, Bearbeitungsgebühren und Wahlanfechtung.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen10/31/2016XXV
Apotheke
Schwerpunkte
- Die Kammer muss künftig eine Haushaltsordnung besitzen, die ihre Finanzplanung und -kontrolle regelt.
- Der Begriff „praktische“ Ausbildung wird durch „fachliche“ Ausbildung ersetzt, um die Terminologie zu vereinheitlichen.
- Die Kammer kann die Ausbildung eines zweiten Aspiranten genehmigen, wenn die Ausbildungsqualität gesichert ist.
- Neue Regelungen ermöglichen die Anrechnung von Praktika aus dem EWR/der Schweiz/Drittstaaten, verbieten Nebentätigkeiten während der Ausbildung, regeln die Ausstellung von Ausbildungszeugnissen und bestimmen, wann ein Antrag auf Fachprüfungszulassung abgewiesen werden kann.
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